Die Belebung von Orts- und Stadtkernen ist ein entscheidender Faktor, um die Lebensqualität in Gemeinden zu stärken und das Gemeinwohl zu fördern. In unseren Projekten unterstützen wir Gemeinden, Immobilieneigentümer:innen, Gewerbetreibende und Privatpersonen dabei, Förderungen für Maßnahmen zur Attraktivierung ihrer Zentren zu lukrieren.
Aktuell gibt es dazu wieder die Gelegenheit: Der zweite Aufruf des Landes Steiermark zu Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Orts- und Stadtkernen in ländlichen Gebieten mit weniger als 30.000 Einwohner:innen ist gestartet!
Die Fördermaßnahme zielt darauf ab,
- die (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen zu fördern,
- der Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken,
- die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur in den Regionen zu stärken.
Fördergegenstände
Im Fokus des aktuellen Aufrufs stehen Einreichungen zu den Fördergegenständen 2, 3 und 4, die sich mit der Erdgeschossproblematik in Zentrumslagen beschäftigen. Konkret geht es um die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz, die häufig nicht für Wohnzwecke geeignet ist. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, diese Flächen durch innovative Nutzungen neu zu beleben.
Wer kann einreichen?
- Gemeinden
- Immobilieneigentümer:innen
- Gewerbetreibende
- Privatpersonen
Einreichfrist
Die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2025 – nutzen Sie die Chance, Ihre Projekte rechtzeitig vorzubereiten und einzureichen.
Warum ist das wichtig?
Mit der Förderung von Investitionen in Orts- und Stadtkernen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Lebensqualität, fördern die soziale und wirtschaftliche Attraktivität Ihrer Gemeinde und tragen zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen bei. Gemeinsam können wir das Potenzial unserer Orts- und Stadtkernlagen neu entdecken und aktivieren.
So unterstützen wir Sie:
Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite und hilft Ihnen dabei:
- Fördermöglichkeiten zu prüfen,
- Ihre Einreichung optimal vorzubereiten,
- innovative Projekte zur Belebung Ihrer Gemeinde zu realisieren.
Informationen zur Förderung des Landes Steiermark hier
Aktuell gibt es dazu wieder die Gelegenheit: Der zweite Aufruf des Landes Steiermark zu Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Orts- und Stadtkernen in ländlichen Gebieten mit weniger als 30.000 Einwohner:innen ist gestartet!
Die Fördermaßnahme zielt darauf ab,
- die (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen zu fördern,
- der Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken,
- die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur in den Regionen zu stärken.
Fördergegenstände
Im Fokus des aktuellen Aufrufs stehen Einreichungen zu den Fördergegenständen 2, 3 und 4, die sich mit der Erdgeschossproblematik in Zentrumslagen beschäftigen. Konkret geht es um die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz, die häufig nicht für Wohnzwecke geeignet ist. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, diese Flächen durch innovative Nutzungen neu zu beleben.
Wer kann einreichen?
- Gemeinden
- Immobilieneigentümer:innen
- Gewerbetreibende
- Privatpersonen
Einreichfrist
Die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2025 – nutzen Sie die Chance, Ihre Projekte rechtzeitig vorzubereiten und einzureichen.
Warum ist das wichtig?
Mit der Förderung von Investitionen in Orts- und Stadtkernen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Lebensqualität, fördern die soziale und wirtschaftliche Attraktivität Ihrer Gemeinde und tragen zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen bei. Gemeinsam können wir das Potenzial unserer Orts- und Stadtkernlagen neu entdecken und aktivieren.
So unterstützen wir Sie:
Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite und hilft Ihnen dabei:
- Fördermöglichkeiten zu prüfen,
- Ihre Einreichung optimal vorzubereiten,
- innovative Projekte zur Belebung Ihrer Gemeinde zu realisieren.
Informationen zur Förderung des Landes Steiermark hier