Allgemein

Informationen zur sogenannten „Gemeindemilliarde“

Im Juni 2020 wurde im Österreichischen Nationalrat das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 beschlossen. Damit wird auf die Herausforderung der Corona-Krise auf kommunaler Ebene reagiert. Ziel des Pakets ist es, Gemeinden zu stärken, regionale Wirtschaft fördern und Arbeitsplätze schaffen sowie ökologische Vorhaben zu unterstützen.

Dabei werden u.a. Maßnahmen zur Kinder- und Seniorenbetreuung, Ortskern-Attraktivierung, Mobilität, öffentlicher Wohnbau, Schaffung von Co-Working, thermisch-energetische Sanierungen und Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Die Förderung beträgt max. 50% der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt und wird in Form von Zweckzuschüssen gewährt. Investitionszuschüsse von dritter Seite sind dabei möglich. Anträge können seit dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Die Abwicklung erfolgt dabei durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (https://www.buchhaltungsagentur.gv.at).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung, Einreichung und Umsetzung von Maßnahmen in diesem Bereich!